Der abhörsichere Raum ist ein Idealzustand, der in der Praxis nie vollständig erreicht werden kann. Dennoch kann durch sogenannte passive Maßnahmen der Abhörsicherheit eine sehr deutliche Annäherung an diesen Idealzustand, also an den vollständig abhörsicheren Raum, erreicht werden. Für den – wie gesagt – theoretischen abhörsicheren Raum müssen sehr besondere bauliche Voraussetzungen gegeben sein. Da dies in der Praxis für die meisten Unternehmen und für Privatpersonen ohnehin nicht umsetzbar ist, muss professionelle Abhörsicherheit durch einen regelmäßigen Maßnahmeplan verwirklicht werden. Eine Einmalmaßnahme reicht an dieser Stelle meist nicht aus.
Die Herstellung eines soweit möglichen abhörsicheren Raums ist Bestandteil der passiven Abhörsicherheit. Dazu gehören die Vermeidung von Verfälschung und Umleitung elektromagnetischer Wellen, der Schutz von Kommunikationsleitungen und die Verschlüsselung ausgehender Daten.
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